Mittwoch, 22. November 2017

Die ultimative Katrin-Rodeit-Blogtour 2017 - "Kindesentführung"

Die ultimative Katrin-Rodeit-Blogtour Sasijas Tardis Buchwellenreiter Uwes Leselounge Astis Hexenwerk Ankas Geblubber

Hallo ihr Lieben,

und herzlich Willkommen zum dritten Tag unserer ultimativen Katrin-Rodeit-Blogtour.

Bei der lieben Sasija (Link) konntet ihr bereits einige Fakten über die Autorin selbst lesen und einen Einblick in das aktuelle Buch Lauernde Schatten bekommen. Beim lieben Martin (Link) konntet ihr die Charaktere kennenlernen.

Bei mir geht es heute, um ein sehr erschreckendes Thema, nämlich um Kindesentführung. Hierzu habe ich auf verschiedenen Plattformen im Internet recherchiert und hoffentlich einen lesenswerten Beitrag für euch zusammengestellt.


Was versteht man im Allgemeinen unter einer Entführung und hier im speziellen Fall bei einer Kindesentführung? Wikipedia beschreibt dieses wie folgt:
"Hierunter versteht man eine kriminelle Handlung, bei dem eine oder mehrere Personen das Opfer an einem unfreiwilligen Ort festhalten bzw. verschleppen. Nicht in wenigen Fällen geht es den Entführern um Lösegeld. Handelt es sich bei dem Opfer um ein Kind, so spricht man von einer Kindesentführung. Das englische Wort Kidnapping bezieht sich ursprünglich auf diese Art der Entführung, hat aber mittlerweile eine generalisierte Bedeutungserweiterung erfahren. Die Tatmotive hinter diesen Kindesentführungen sind unterschiedlich, aber auch verschiedene Hintergründe können dabei eine Rolle spielen. Oft sind es Kinder von wohlhabenden Persönlichkeiten, wie z. B. die Entführung der Schlecker-Kinder, um so Lösegeld zu bekommen.
Aber es gibt leider noch andere Gründe, wie psychisch und/oder sexuell gestörte Täter, die Kinder entführen, um darin Befriedigung zu finden, das Opfer gefangen zu halten oder um es zu misshandeln und/oder zu missbrauchen. Beispiele hier wären jüngst Levke Straßheim, der sechsjährige Elias aus Potsdam, Natascha Kampusch oder Elizabeth Smart (USA). Meistens endet die Entführung mit dem Tod des Opfers.
Ein weiterer Grund ist der Verkauf von entführten Kindern aus Entwicklungsländern für zahlungskräftige, kinderlose Paare aus der westlichen Welt. Um dieses zu unterbinden, wurde 1993 das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ins Leben gerufen."
Aber es werden auch jedes Jahr mehrere hundert deutsche Kinder von der Mutter oder dem Vater entführt. Wer sich heimlich mit dem Kind absetzt, handelt oft aus einer familiären Situation, wie z. B. Scheidung, räumliche Trennung, unangekündigter Umzug, religiöse Ansichten oder ganz banal aus Besitzansprüchen, heraus. Diese überstürzten Aktionen können dabei sehr schnell eskalieren, wie die Geschichte von Joseph Cooke aus New York zeigt (Link). Allein im Jahre 2016 waren es knapp 380 Fälle, die die "Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte im Bundesamt für Justiz (BfJ)" hier zu bearbeiten hatte. Davon waren ungefähr die Hälfte "ausgehend", d.h. hier handelt es sich um eine Rückführung widerrechtlich aus Deutschland ins Ausland gebrachter Kinder. Wobei die Dunkelziffer wohl wesentlich höher liegen dürfte. Leider gibt es bisher nur mit wenigen Staaten ein entsprechendes Abkommen zur Rückführung von Kindern. Der Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe (§ 235 StGB) vor. Sollte bei einem Opfer eine körperliche oder seelische Schädigung oder niedere Beweggründe wie Habgier vorliegen, so kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug erhöht werden. Wobei laut Strafgesetzbuch hier nochmals zwischen Kindesentführung und Kindesentziehung unterschieden wird. Unter letzterem versteht man, das geplante oder durchgeführte Unterbringen/Festhalten des Opfers im Ausland, um es dem eigentlichen Erziehungsberechtigen vorzuenthalten.
(Quelle: rechtsanwalt.com)

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen bei internationalen Kindesentführungen aus?
Die Basis der zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen bildet das Haager Übereinkommen (HKÜ), das in Deutschland seit Dezember 1990 gilt. Es zielt laut dem Bundesamt für Justiz darauf ab, den entführenden Elternteil daran zu hindern, das Kind eigenmächtig unter Verletzung des Sorgerechts ins Ausland zu bringen und dort eine gerichtliche oder behördliche sorgerechtliche Entscheidung zu bewirken. Für Deutschland greift das Abkommen derzeit im Verhältnis zu mehr als 80 Staaten. Zum Tragen kommt weiterhin das hierzulande seit Februar 1991 wirksame Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ). Bedeutung für die Rückführung beziehungsweise Herausgabe von Kindern hat es dem Bundesjustizamt zufolge aus deutscher Sicht in der Regel im Verhältnis zu Dänemark, Island, Liechtenstein, zu Mazedonien, Moldau, Montenegro und Norwegen sowie zu der Schweiz und Serbien, der Türkei und der Ukraine. (Quelle: T-Online)

Weiterführende Links zum Thema "Statistik" findet ihr HIER sowie den Blog der Organisation "Initiative vermisster Kinder", mit Sitz in Hamburg, findet ihr HIER.

Zwei Fälle, die ich exemplarisch ausgewählt habe, waren zum einen die Entführung, der sexuelle Missbrauch mit anschließender Tötung des sechsjährigen Elias sowie einem weiteren Jungen aus Potsdam durch den Täter Silvio S. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld, jedoch ohne Sicherungsverwahrung. Dies bedeutet, das, wenn er eines Tages entlassen wird, wohl um die ca. 50 Jahre alt sein wird (Quelle: T-Online).

Zum anderen wurde im Juni 2016 der zwölfjährige Paul (Schweiz) in einer Wohnung eines 35-jährigen Mannes gefunden und befreit. Akribisch plante der Täter die Entführung des Kindes, um seinen sexuellen Neigungen nachgehen zu können. Kontakt nahm der Mann über ein Online-Game mit dem Jungen auf. Gegen den 35-jährigen wurden weitreichende Ermittlungen wegen sexuellem Kindesmissbrauchs, des Besitzes von Kinderpornografie sowie der Verdacht auf Entziehung Minderjähriger und Freiheitsberaubung durch die Düsseldorfer Polizei eingeleitet (Quelle: T-Online).

Die in diesen beiden Berichten erwähnten wenigen Details reichten bei mir aus, um eine Wut in mir aufkeimen zu lassen. Warum tut ein Mensch so etwas? Wie gestört muss man sein, um so etwas einem unschuldigen und völlig schutzlosen Kind anzutun? Ich selbst habe zwar keine Kinder, doch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es einige, die welche haben. Alleine die Vorstellung, dass sie diese Höllenqualen durchleiden müssen, lässt mich fast ohnmächtig zurück. Hilflos und den Ermittlungsbehörden quasi ausgeliefert, hofft und bangt man um sein Kind, ohne selbst etwas tun zu können. Ich stelle mir dies als absolut grausam vor.

Diese beiden Fälle zeigen, dass wir als Erwachsene/Eltern eine sehr hohe Verantwortung gegenüber unseren Kindern haben. Hier ist ein hohes Maß an Weitsicht und das Nutzen von Möglichkeiten, wie z. B. eingeschränkte Nutzung des Internets oder bei Online-Computerspielen, Einbau von Kindersicherungen an TV & Computern, sowie die Aufklärung im Allgemeinen, das die Kinder NIEMALS mit fremden Menschen mitgehen oder gar etwas von ihnen annehmen dürfen. Leider leben wir heute in einer Zeit, die geprägt ist von Gewalt und Zerstörung sowie Neid und Missgunst unter den Menschen. Die Recherche zu diesem Beitrag hat mich wütend, traurig und teilweise sehr hilflos gemacht und ich musste erkennen, dass der Mensch zu fast allem bereit ist!

Verlinkte Quellen: Wikipedia, T-Online, FAZ-net, Rechtsanwalt.com (jeweils rot markiert)

Morgen, am Donnerstag, stellt euch die liebe Eva (Astis Hexenwerk) die Krimireihe, rund um die Ermittlerin Jule Flemming, vor (LINK). Dazu wünsche ich euch schon jetzt, ganz viel Spaß, denn es lohnt sich.

Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Ihr habt die Chance auf ein Exemplar von Lauernde Schatten von Katrin Rodeit


Was müsst ihr tun, um in den Lostopf zu hüpfen?

In meinem obigen Text sind verschiedene Buchstaben farblich markiert. Kombiniert ihr diese Buchstaben zu einem Titel, habt Ihr mein kleines Rätsel gelöst. Nun könnt ihr das Wort zusammen mit einem lieben Kommentar und euer E-Mailadresse unter diesen Beitrag schreiben und schon seid ihr im Lostopf. Ich wünsche euch viel Glück und drücke euch die Daumen.


Teilnahmebedingungen:

  1. Teilnahmeschluss ist Donnerstag, den 30.11.2017 23.59 Uhr
  2. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
  3. Der Teilnehmer muss über 18 Jahre sein oder eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigen vorweisen können.
  4. Voraussetzung, um an Gewinnspiel teilzunehmen, ist eine gültige E-Mailadresse, unter der ich den Gewinner/Gewinnerin benachrichtigen kann.
  5. Das Buch wird durch den Verlag an den Gewinner/Gewinnerin versendet.
  6. Ich behalte mir vor, den Gewinner/Gewinnerin namentlich auf meinem Blog zu nennen.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Für Gewinne, die auf dem Postweg verloren gehen, kann ich keine Haftung übernehmen.


Gemäß § 2 Nr. 5 TMG kennzeichne ich diesen Post als Werbung. In meinem Beitrag befindet sich (zu informativen Zwecken) eine Verlinkung zur Webseite des Verlags, in welchem das Buch erschienen ist. Ihr erhaltet somit auch weitere Informationen zum Buch, zum Autor sowie eventuell auch zu weiteren Romanen.

9 Kommentare:

  1. Guten morgen,
    einen sehr schönen Einblick in diese "Kriminalität". Es ist schon erschreckend, was manche den armen Kindern antun, falls diese das überleben. Und meiner Meinung nach weden diese viel zu schwach bestraft.
    Auch das Lösungswort habe ich gefunden. "runaway Train". Ich hoffe,das ist richtig :-D
    meine Mailadresse: manne.anja@gmail.com
    Liebe Grüße
    Anja vom kleinen Bücherzimmer

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    1. Hallo Anja,

      ich danke dir und es ist wirklich sehr erschreckend zu was wir Menschen fähig sind. Die Strafen finde ich, für das, was den Kindern angetan wird/wurde viel zu human. Diese sollten so drassig ausfallen, dass es richtig weh tut!!!

      Bezüglich des Lösungswortes schweige ich ;)

      Liebe Grüße,
      Uwe

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  2. Hallo und guten Tag,

    Danke erst einmal für die heutigen Ausführung zu diesem Thema.

    Gerade die am meisten Schutz bedürften werden gnadenlos benützt/ausgebeutet und verletzt...egal ob seelisch oder körperlich....wirklich eine Schande was da immer wieder passiert.

    Lösungswort nachdem ich brav die Buchstaben aneinander gereiht habe ist auch....Runaway Train...

    LG...Karin..

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    1. Hallo Karin,

      sehr gerne und ich finde, man darf sich diesem schrecklichen Thema nicht verschließen. Hinsehen und den Mund aufmachen wäre hier mein Motto.

      Liebe Grüße,
      Uwe

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  3. Guten Morgen,

    danke für die Informationen zu dieser "schweren Kost".
    Leider wird das Thema immer aktuell bleiben :-(

    Das Lösungswort ist: Runaway Train
    (das erinnert mich an den tollen Song der Band "Soul Asylum")

    E-Mail: buchunterdiehaut(at)gmx.de
    (Klammern natürlich wegdenken und at durch @ ersetzen ;-) )



    Liebe Grüße

    Sylvi

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    1. Hallo Sylvia,

      danke für deinen Kommentar und ja, leider wird es immer wieder Menschen geben, die andere missbrauchen und/oder für ihre Zwecke manipulieren. Traurig, aber leider wahr.

      Liebe Grüße,
      Uwe

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  4. Hallo und vielen Dank für diesen informativen Beitrag zur Blogtour!

    Der gesuchte Titel lautet: Runaway Train

    Viele liebe Grüße
    Katja

    kavo0003[at]web.de

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  5. hatte am Sonntag schon mal meine Antwort gepostet, aber irgendwie ist die weg... ;-(
    Gesucht wurde das Lösungswort: runaway train
    Meine Email gibt es bei Bedarf dann per PN.

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Ich danke dir für deinen Besuch und würde mich über einen Kommentar freuen.


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